Kategorie: Chronologie

Abfolge aller Ereignisse und Veröffentlichungen

Unser Bürgerantrag (Kurzfassung)

Bürgerantragder Bürgerinnen und Bürger des Flussviertels im Stadtbezirk Bonn-Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf zu dem Bauvorhaben der GerchGroup AG von der Kennedyallee 62-72 bis zur Ahrstraße, in Bonn auf dem bisherigen Gelände der „Postbank“ Zielbeschluss der Stadt Bonn, Dr.-Nr.: 1813205 vom 05.12.2018 (Bez.Vertr. Bonn-Bad Godesberg) bzw. vom 12.12.2018 (Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz) Die Bürgerinnen und Bürger des „Flussviertels“ stellen die folgenden 12 Anforderungen als grundsätzliche Vorgaben im städtebaulichen Qualifizierungsverfahren zu diesem Bauvorhaben: Keine Änderung des Bebauungsplanes „Flussviertel“ = reines Wohngebiet. Keine Verfahrensvereinfachung nach § 13 a BauGB. Berücksichtigung der ein- bis zwei-geschossigen Bauweise bei der Festlegung der Geschosshöhen, Abstandsflächen und Ruhezonen im „Flussviertel“, neues wie altes städtebauliche Konzept: Eigenheime mit Garten für Familien. Keine weiteren Bauten in Plittersdorf ohne

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Zielbeschluss der Bezirksvertretung

Ohne dass im Vorfeld seitens der Verwaltung oder der Parteien ein Kontakt zu den betroffenen Anwohnern gesucht wurde, hat die Bezirksvertretung sich am 19. November 2018 in folgender Weise zur Entwicklung des Areals Kennedyalle 62-72 in einem Zielbeschluss festgelegt, den Wünschen des Investors zu folgen und den Bebauungsplan ändern zu wollen. Dort heißt es: „Eine Neuordnung der Liegenschaft wäre auf Grundlage des geltenden Bebauungsplanes Nr. 8118-64 „Ahrstraße“, der den Bestand durch Baugrenzen und gestaffelte Höhenfestsetzungen eng festsetzt, nicht möglich.“ Hier als PDF.

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