Kategorie: Dokumente

Alle relevanten Dokumente zum Baugebiet „JackieK“  (Postbank) sowie anderer naheliegender Projekte.

Postbank-Gelände: Schützenswerte Wald-Areale nach UNFCCC-Definition

Wir dokumentieren hier eine weitere Stellungnahme aus der Nachbarschaft zur Kennedyallee 62-72 – hier auch als PDF – sowie ein der Stadt übersandtes Gutachten, welches feststellt: Entsprechend der Definition des in Bonn beheimateten UN-Klima-Sekretariats (UNFCCC) handelt es sich um schützenswerte Wald-Areale mit eigenem komplexen Ökosystem und Binnenklima. Der ausgelobte Gewinner des Archtikturwettbewerbs für die Bebauung dieses Areals nimmt durch die Rodungen der Waldflächen eine erhebliche Schädigung des vorhandenen Ökosystems in Kauf. Die Stadt Bonn hat in ihrer Beschlussvorlage zur Bebauung des ehemaligen Postbank Areals vom 19.11.2018 200-300 Wohneinheiten mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 40.000 qm nebst Büroflächen und Flächen für die ständige urbane Nutzung” als Ziel festgelegt. Ergänzend wird dort festgehalten, dass das Bestandsgebäude „längsseitig von einem ca. 40 m

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Interessenausgleich heisst: Geschossfläche um 10 % verringern zugunsten Baumbestand und Abstandsflächen

Wir dokumentieren hier eine weitere Stellungnahme aus der Nachbarschaft zur Kennedyallee 62-72 – hier auch als PDF. Die Häuser in der Ahrstraße wurden als Tessenow-Siedlung der Frankfurter Siedlungsgesellschaft im Jahr 1952 im Sinne einer Gartenstadt mit Nähe zur Bauhaus-Architektur errichtet. Die Planung erfolgte durch den Kölner Architekten Ernst Gondrom in Erinnerung an den bedeutenden deutschen Vertreter der Reformarchitektur Heinrich Tessenow . Gegenüber der neuen Siedlung war bis 1968 eine durchgehende Grünfläche, die Ausläufer der „Plittersdorfer Aue“ war. Mit der Erstellung des Bebauungsplan 8118-64 (beschlossen 1966) zur Errichtung der damaligen Lastenausgleichsbank wurde – auch aus heutiger Sicht – in vernünftiger Weise die Interessen der Bauherren und der Eigentümer der vorhandenen Wohnbebauung abgewogen, die ursprünglich ihre Häuser entlang einer großen Grünfläche errichtet

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Stellungnahme der IG Flussviertel zum Bebauungsplan Kennedyallee 62-72

Dokumentation des Schreibens an die Stadt Bonn, welches die bisher von der „Interessengruppe Flussviertel“  gegenüber der Stadtverwaltung und Bezirksvertretung Bad Godesberg eingebrachten Wünsche zusammenfasst, das geplante o.g. Objekt auch im Sinne der betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen zu gestalten – hier auch als PDF. Vor diesem Hintergrund einleitend zwei grundsätzliche Bemerkungen: Bisher wurde keiner der Bitten und Anregungen des von über 150 Anwohnerinnen und Anwohnern getragenen Bürgerbegehrens berücksichtigt (die Unterschriftenliste der Anwohnerinnen und Anwohner des Flussviertels liegt Ihnen ja bereits vor). Die von den VertreterInnen des Stadtrates, der Bezirksvertretung und der Stadtverwaltung immer wieder angesprochenen Kompromisslösungen sind bisher nicht erkennbar. Derzeit werden nach jetzigem Sachstand vor allem auf Betreiben des städtischen Planungsamtes die Interessen und Planungen der GerchGroup realisiert, dies insbesondere

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Bundesregierung will Online-Beteiligung in der Bau- und Umweltplanung einführen

Die Corona-Kontaktbeschränkungen „erschweren“ viele Verfahren in der Bau- und Umweltplanung. Unterlagen können nicht mehr in den Rathäusern eingesehen werden, Anhörungen in großer Runde nicht stattfinden. Daher sollen nun Erörterungen und Antragskonferenzen online stattfinden. Das Kabinett hat dazu heute eine entsprechende Sonderregelung auf den Weg gebracht. Den Entwurf für das Planungssicherstellungsgesetz haben das Bundesinnen- und das Bundesumweltministerium als sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vorgelegt. Diese bringen den Gesetzentwurf umgehend nach dem Kabinettsbeschluss in den Bundestag ein, um ihn dort schnellstmöglich zu beraten. Näheres erfahren Sie hier. Wir werden weiter darüber berichten, was dies in den nächsten Wochen und Monaten für die Bebauung des Postbank-Geländes bedeutet.

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Beteiligungsverfahren Postbank-Gelände wird verschoben

Wir haben am 20. März offiziell vom Stadtplanungsamt erfahren, dass die Veranstaltung am 24. März ausfällt und das Beteiligungsverfahren verschoben wird. Wann und in welcher Form die Beteiligung durchgeführt werden kann, wird noch intern geklärt. Nachtrag I – Am 23.03.2020 veröffentlichte die Stadt Bonn hierzu eine Pressemitteilung (siehe vorletzter Absatz). Nachtrag II – Am 25.03.2020 wurde das Amtsblatt der Stadt Bonn mit  der Absage der Frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zu Bebauungsplan Nr. 6918-4 „Kennedyallee 62-72“ veröffentlicht.

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