Kategorie: Dokumente

Alle relevanten Dokumente zum Baugebiet „JackieK“  (Postbank) sowie anderer naheliegender Projekte.

Änderungsantrag der FDP zum Zielbeschluss

Seitens der FDP wurde als Ergänzung zum Zielbeschluss über die Entwicklung des Gebietes Kennedyallee 62-72 beantragt: „Bei der per Zielbeschluss (DS 1813205) unter Ziffer 2. Zugestimmten Änderung des Bebauungsplans 8118-64 aus dem Jahr 1966 genießen die darin eingeschlossenen Grundstücke entlang der Ahrstraße und entlang der Moselstraße Bestandsschutz als reines Wohngebiet im Sinne von § 3 Baunutzungsverordnung. Hier als PDF.

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Schreiben der Gerch-Group

Schreiben an uns von der GerchGroup: Nach Auflage der Bundesarchitektenkammer (RPW 2013) befinden wir uns derzeit in einem städtebaulichen und hochbaulichen Qualifizierungsverfahren, dass sich an die Richtlinien für Planungswettbewerbe halten muss. Dies ist bis zur Preisgerichtssitzung, an der neben den Preisrichtern (Auswahlgremium aus fachkundigen Architekten, Mitglieder des Städtebau- und Gestaltungsbeirates der Stadt Bonn und dem Investor) auch die politischen Vertreter aller Fraktionen sowie Vertreter der Wirtschaftsförderung Bonn teilnehmen, ein vertrauliches Verfahren. Anonymität und absolute Gleichberechtigung der teilnehmenden Architekten muss bis dahin gewahrt werden. Die Auslobung (d.h. Aufgabenstellung) ist den Teilnehmern des Verfahrens genauso wie den politischen Gremien vorbehalten. Im Anschluss wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert und die Arbeiten ausgestellt. Die gesammelten Karten der Nachbarschaftsveranstaltung wurde den Architekten vollumfänglich

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Unser Bürgerantrag (Kurzfassung)

Bürgerantragder Bürgerinnen und Bürger des Flussviertels im Stadtbezirk Bonn-Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf zu dem Bauvorhaben der GerchGroup AG von der Kennedyallee 62-72 bis zur Ahrstraße, in Bonn auf dem bisherigen Gelände der „Postbank“ Zielbeschluss der Stadt Bonn, Dr.-Nr.: 1813205 vom 05.12.2018 (Bez.Vertr. Bonn-Bad Godesberg) bzw. vom 12.12.2018 (Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz) Die Bürgerinnen und Bürger des „Flussviertels“ stellen die folgenden 12 Anforderungen als grundsätzliche Vorgaben im städtebaulichen Qualifizierungsverfahren zu diesem Bauvorhaben: Keine Änderung des Bebauungsplanes „Flussviertel“ = reines Wohngebiet. Keine Verfahrensvereinfachung nach § 13 a BauGB. Berücksichtigung der ein- bis zwei-geschossigen Bauweise bei der Festlegung der Geschosshöhen, Abstandsflächen und Ruhezonen im „Flussviertel“, neues wie altes städtebauliche Konzept: Eigenheime mit Garten für Familien. Keine weiteren Bauten in Plittersdorf ohne

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Zielbeschluss der Bezirksvertretung

Ohne dass im Vorfeld seitens der Verwaltung oder der Parteien ein Kontakt zu den betroffenen Anwohnern gesucht wurde, hat die Bezirksvertretung sich am 19. November 2018 in folgender Weise zur Entwicklung des Areals Kennedyalle 62-72 in einem Zielbeschluss festgelegt, den Wünschen des Investors zu folgen und den Bebauungsplan ändern zu wollen. Dort heißt es: „Eine Neuordnung der Liegenschaft wäre auf Grundlage des geltenden Bebauungsplanes Nr. 8118-64 „Ahrstraße“, der den Bestand durch Baugrenzen und gestaffelte Höhenfestsetzungen eng festsetzt, nicht möglich.“ Hier als PDF.

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