Kategorie: Kennedyallee-62-72

GAZ: Stadt äußert sich zur Kennedyallee – Richtigstellung der IGF

Im Generalanzeiger vom 9. Januar gab es noch eine Antwort der Stadt: Bebauungsplanverfahren soll normal ablaufen Plittersdorf. Die Stadt Bonn hat betont, dass trotz der festgestellten Dringlichkeit beim Bauvorhaben an der Kennedyallee 62-72 alle Schritte des Bebauungsplanverfahrens unverändert bleiben. Auch „erforderliche Prüfungen/Auflagen“, so die Fachleute. Wie berichtet, soll bereits an diesem Donnerstag im Umweltausschuss die frühzeitige Bürgerbeteiligung empfohlen werden. Die Dringlichkeit, so teilte das Planungsamt mit, beziehe sich ausschließlich auf den Umweltausschuss: „Alle anderen Gremien werden fristgerecht erreicht.“ Die Interessengemeinschaft Flussviertel hatte sich darüber beklagt, dass das Projekt der Düsseldorfer Gerchgroup fast schon durchgepeitscht werde. Zudem störte sie sich daran, dass  von 141 satzungsgeschützten Bäumen 70 bis 80 gefällt werden müssten. Auf dem Areal, das die Postbank nutzt, sollen ab 2022 circa

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Frühzeitige Beteiligung „Postbank“ beginnt demnächst

Mit der Sitzung des Umweltauschusses am 9. Januar 2020 startet der Entwurf des Planungsamtes für die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 6918-4 „Kennedyallee 62-72″ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf“. Hier finden Sie die Unterlage im neuen Informationssystem der Stadt Bonn oder hier als PDF. Weiter geht es dann in den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 22. Januar und abschließend zur Beschlussfassung in die Bezirksvertretung am 5. Februar 2020.

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Neues Jahr und „alle Fragen offen“ …

Allen Nachbarinnen und Nachbarn und den Unterstützenden der IG Flussviertel wünschen wir hiermit noch einmal ein glückliches neues 2020 und hoffen, dass Sie gut ins Neue Jahr gekommen sind ! Mit dem Jahr 2020 rückt nun der Abriss der Postbank näher. Die Stadt Bonn hat bereits am 15.07.2019 der Gerch Group die Abrissgenehmigung erteilt. Viele offene Fragen ergeben sich daraus: Sind in dem Gebäude schädliche Bausubstanzen wie z.B. Asbest verbaut worden, deren Freilegung nunmehr Gesundheitsgefährdungen/Belastungen in der Luft bewirken können? Wenn ja, welche Maßnahmen sind von der Abrissfirma zu treffen? Welche Vorkehrungen sind zu treffen, um bei dem Abriss möglichst Bodenwellen zu vermeiden, um die umliegenden Häuser zu schützen? Wird von der Stadt Bonn oder der Gerch Group vor dem

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