Unser Bürgerantrag (Kurzfassung)

logo-vignette.pngBürgerantrag

der Bürgerinnen und Bürger des Flussviertels im Stadtbezirk Bonn-Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf zu dem Bauvorhaben der GerchGroup AG von der Kennedyallee 62-72 bis zur Ahrstraße, in Bonn auf dem bisherigen Gelände der „Postbank“

Zielbeschluss der Stadt Bonn, Dr.-Nr.: 1813205 vom 05.12.2018 (Bez.Vertr. Bonn-Bad Godesberg) bzw. vom 12.12.2018 (Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz)

Die Bürgerinnen und Bürger des „Flussviertels“ stellen die folgenden 12 Anforderungen als grundsätzliche Vorgaben im städtebaulichen Qualifizierungsverfahren zu diesem Bauvorhaben:

  1. Keine Änderung des Bebauungsplanes „Flussviertel“ = reines Wohngebiet.
  2. Keine Verfahrensvereinfachung nach § 13 a BauGB.
  3. Berücksichtigung der ein- bis zwei-geschossigen Bauweise bei der Festlegung der Geschosshöhen, Abstandsflächen und Ruhezonen im „Flussviertel“, neues wie altes städtebauliche Konzept: Eigenheime mit Garten für Familien.
  4. Keine weiteren Bauten in Plittersdorf ohne Klima/Umwelt-Gutachten und keine weiteren Bauten in Plittersdorf ohne Verkehrsgutachten.
  5. Ausschließlich Wohn- und Bürogebäude, d.h. keine Gewerbezulassungen.
  6. Wohnbebauung zur Kennedyallee u. Bürogebäude zur Ahrstrasse.
  7. Erhaltung der Grünstreifen mit Bäumen u. Büschen ohne Unterkellerungen.
  8. Gemischte Bebauung v. Eigenheimen, Eigentums- u. Mietwohnungen.
  9. Maximal 200 Mietwohneinheiten bei maximal 4 bis 5 Geschossen.
  10. Bürogebäude nicht höher als 2 – 3 Geschosse.
  11. Ausreichende Tiefgaragen- und Parkplätze für alle Bauten.
  12. Abriss – und Abräumarbeiten zur Kennedyallee, nicht zur Ahrstrasse – Schadensersatzzusagen bei Bauschäden, Schmutz und Lärm.

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