Wohnbebauung kontra Baum- und Klimaschutz – wer verliert?

Bei der Begehung der Grünflächen am 31. Juli im geplanten Baugebiet Kennedyallee 62-70 (ehemals Postbank, jetzt „JackieK“ der Gerchgroup) haben viele der anwohnenden Bürgerinnen und Bürger ihre Gedanken zum Erhalt der Bäume vorgetragen. Diese Einwendungen müssen nun auch bei der geplanten Bürgerbeteiligung im Herbst schriftlich eingebracht werden.

Wie die Stadt Bonn – die gerade den sogenannten „Klimanotstand“ ausgerufen hat – mit vorhandenen gesunden Bäumen umgeht, kann man in der Beschlussvorlage zur Bebauung des Grundstücks Kennedyallee 41 höchste anschaulich nachlesen. Zum Baumbestand steht dort (Markierungen vom Autor):

„Im Rahmen der baulichen Entwicklung des Grundstücks ist die Rodung des gesamten Baum-und Gehölzbestandes im Plangebiet unvermeidbar. Zur Erfassung und Bewertung des vorhandenen Baumbestands wurde ein Baumgutachten erstellt (Überprüfung des Baumbestands im Baufeldbereich, Banks Baumpflege GmbH, Stand: 07.09.2018). Insgesamt müssen 20 Bäume gefällt werden, von denen 17 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn fallen. Fast der gesamte, auf dem Grundstück stehende Baumbestand wird von der Baumaßnahme empfindlich getroffen. Etwa die Hälfte des beurteilten Baumbestandes weist einen ausreichenden bzw. mangelhaften Zustand auf. Ebenso viele Bäume stehen im Baufeld bzw. baufeldnah und können aus baumbiologischen und statischen Gründen nicht erhalten werden. Zwei Bäume sind tot und ein Baum ist als Obstbaum nicht satzungsgeschützt. Das Gutachten schließt mit der Empfehlung, den gesamten Baumbestand zu entfernen und eine ausreichende Ersatzpflanzung an geeigneten Standorten vorzunehmen.Die genehmigungspflichtige Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand ist mit der Verpflichtung von Ersatzpflanzungen verbunden. Wenn nicht anders möglich, ist der Verlust durch eine Ersatzgeldzahlung zu kompensieren. Es wird angestrebt, möglichst viele Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes zu realisieren. Hierbei finden die Pflanzlisten der Bundesstadt Bonn Beachtung.“

Dagegen ist der alte noch gültige Bebauungsplan zur Postbank aus Sicht des Baum- und Klimaschutzes deutlich und klar:

„… sind als Grünanlagen … mit Bäumen und Sträucher intensiv zu bepflanzen, so dass eine Einsichtnahme von den Grundstücken entlang der Moselstrasse und Ahrstrasse nach 3 Jahren – gerechnet ab Fertigstellung des Baukörpers – unmöglich ist. „

Aber dieser Bebauungsplan passt wohl nicht mehr in unsere Zeit, obwohl er eigentlich einer „Lead-City Bonn“ würdig wäre. Im Architekten-Wettbewerbs hat man sich nicht um das Wettbewerbs-Kriterium „Vollständiger Erhalt der Grünstreifen“ gekümmert, alle wurden trotzdem prämiert. Nun stehen die Wünsche (und Interessen) eines Investors auf der Tagesordnung als sogenannter vorhabenbezogener Bebauungsplan.

Aber vielleicht kommen die politisch Verantwortlichen der Parteien, die die Mehrheit im Rathaus stellen, noch zur Vernunft, wenn sie daran denken, dass sie sich im Herbst 2020 in der Kommunalwahl den Bürgerinnen und Bürgern stellen müssen.