Neupflanzungen: 20 Jahre bis Bergahorn seine Funktion wieder erfüllt

Eine Anfrage des Bürgerbundes im Umweltausschuss ist berichtenswert:

Wie lange dauert es, bis ein (unlängst gefällter) Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) mit einem
Stammumfang von 210 cm, einem Kronendurchmesser von 14 m und einer Höhe von 21 m durch eine
(von der Verwaltung vorgeschrieben) Ersatzpflanzung gleicher Art mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm bei angenommener ordnungsgemäßer Pflege frühestens wieder ersetzt ist?“

Die Verwaltung der Stadt Bonn antwortete u. a.:

In dem Fall des Berg-Ahorn kann man von ca. 20 Jahren bis zur Funktionserfüllung ausgehen. Ausschlaggebende Faktoren sind der Standort und die Wachstumsbedingungen in den 20 Jahren nach der Pflanzung.

Unbestritten ist in diesem Zusammenhang, dass die Erhaltung und Pflege der vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen in den Kommunen nicht überprüft wird / mangels Personal nicht überprüft werden kann, siehe ein Bericht aus dem Berliner Tagesspiegel:

Andreas Faensen-Thiebes vom Umweltschutzverband BUND erwähnte, dass es auf dem Papier viele tolle Vorgaben gebe, um die Natur zu schützen, aber so gut wie keine Mitarbeiter, die die Vorschriften auch überwachen.
So werde quasi nie überprüft, ob ein Bauherr, der Bäume abgeschlagen hat, auch die vorgeschriebene Zahl nachpflanzt – und pflegt über drei, zehn oder gar 15 Jahre.