Bürgerbeteiligung zum BSI: Einwendungen werden nicht berücksichtigt !

Die Beschlussvorlage des Planungsamtes zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung zur Änderung des Bebauungsplans Johanna-Kinkel-Str. wurde veröffentlicht:

Link zum Dokument

Kurze Zusammenfassung: Es gab 57 Einwendungen, 54 Einwendungen der betroffenenen Bürger werden mit einem Standardsatz abgewiesen:

„Die mit Stellungnahme NN. vom xx.xx.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn-Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt.“ Alternativ heisst es auch: „Die mit Stellungnahme NN. vom xx.xx.2019 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt.“

Der vorgesehene Satzungsbeschluss für den Stadtrat lautet:

  1. Der im Bebauungsplanentwurf nachrichtlich dargestellte Verlauf der Richtfunktrasse wird redaktionell angepasst. Der veränderte Verlauf wurde in violett in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet.
  2. Die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 26.06.2019 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
  3. Der Bebauungsplan Nr. 6918-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, zwischen Johanna-Kinkel-Straße, Ludwig-Erhard-Allee und der Bestandsbebauung entlang der Kennedyallee bzw. der Frankenstraße ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.