Bürgerbeteiligung zum BSI: Einwendungen werden nicht berücksichtigt !
Die Beschlussvorlage des Planungsamtes zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung zur Änderung des Bebauungsplans Johanna-Kinkel-Str. wurde veröffentlicht:
Kurze Zusammenfassung: Es gab 57 Einwendungen, 54 Einwendungen der betroffenenen Bürger werden mit einem Standardsatz abgewiesen:
„Die mit Stellungnahme NN. vom xx.xx.2019 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als außerhalb des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtgebiet ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, das die Parkraumbewirtschaftung, die Erreichbarkeit der Stadtbahn-Stationen, die Kreuzung Mittelstraße/Ludwig-Erhard-Allee/ Kennedyallee und die Busanbindung der Kennedyallee bis zur Stadtbahn „Hochkreuz“ zum Inhalt hat. Die darüber hinaus vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt.“ Alternativ heisst es auch: „Die mit Stellungnahme NN. vom xx.xx.2019 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt.“
Der vorgesehene Satzungsbeschluss für den Stadtrat lautet:
- Der im Bebauungsplanentwurf nachrichtlich dargestellte Verlauf der Richtfunktrasse wird redaktionell angepasst. Der veränderte Verlauf wurde in violett in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet.
- Die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6918-1 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 26.06.2019 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
- Der Bebauungsplan Nr. 6918-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, zwischen Johanna-Kinkel-Straße, Ludwig-Erhard-Allee und der Bestandsbebauung entlang der Kennedyallee bzw. der Frankenstraße ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.