Neues Jahr und „alle Fragen offen“ …

Allen Nachbarinnen und Nachbarn und den Unterstützenden der IG Flussviertel wünschen wir hiermit noch einmal ein glückliches neues 2020 und hoffen, dass Sie gut ins Neue Jahr gekommen sind !

Mit dem Jahr 2020 rückt nun der Abriss der Postbank näher. Die Stadt Bonn hat bereits am 15.07.2019 der Gerch Group die Abrissgenehmigung erteilt. Viele offene Fragen ergeben sich daraus:

  • Sind in dem Gebäude schädliche Bausubstanzen wie z.B. Asbest verbaut worden, deren Freilegung nunmehr Gesundheitsgefährdungen/Belastungen in der Luft bewirken können?
    Wenn ja, welche Maßnahmen sind von der Abrissfirma zu treffen?
  • Welche Vorkehrungen sind zu treffen, um bei dem Abriss möglichst Bodenwellen zu vermeiden, um die umliegenden Häuser zu schützen?
  • Wird von der Stadt Bonn oder der Gerch Group vor dem Abriss eine Bestandsaufnahme/Fotographien des äußeren baulichen Zustands der Häuser zu Lasten des Investors realisiert (Beweissicherung), um spätere durch den Abriss entstandene Schäden/Haftungsansprüche geltend machen zu können?
  • Welche Entschädigungen bezüglich des sicher zu erwartenden Lärmes, Schmutzes und Belästigung durch Baufahrzeuge sind zum Schutze der AnwohnerInnen vorgesehen?
  • Sind die Bautätigkeiten am Wochenende und an Feiertagen ausgeschlossen?
  • Sind die Bautätigkeiten mit Rücksicht auf die AnwohnerInnen z.B. auf die Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr begrenzt?
  • Wird die Abrisstätigkeit von der Kennedyallee aus durchgeführt? Die Ahrstrasse und die Nebenstraßen sind zum Schutze/Ruhe der AnwohnerInnen Anliegerstraßen. Die Kennedyallee ist
    keine Anliegerstraße. Eine derartige Großbaustelle ist daher von der Kennedyallee einzurichten und zu befahren.
  • Welche Maßnahmen sind von der Gerch Group zu treffen, um die Bäume der Grünstreifen, die beiden Baumgürtel, vor dem Haupteingang und auf dem sonstigen Gelände zu schützen, da über das Bauvorhaben noch nicht entschieden worden ist?
  • Gibt es gesetzliche oder satzungsrechtliche Vorgaben, die den Schutz der AnwohnerInnen gewährleisten?
  • Welche Ämter der Stadt überprüfen die Einhaltung der Schutzregelungen?

Wir erwarten vor Beginn der Abrissarbeiten die Klärung dieser Fragen durch die Stadt Bonn.