Ohne dass im Vorfeld seitens der Verwaltung oder der Parteien ein Kontakt zu den betroffenen Anwohnern gesucht wurde, hat die Bezirksvertretung sich am 19. November 2018 in folgender Weise zur Entwicklung des Areals Kennedyalle 62-72 in einem Zielbeschluss festgelegt, den Wünschen des Investors zu folgen und den Bebauungsplan ändern zu wollen. Dort heißt es: „Eine Neuordnung der Liegenschaft wäre auf Grundlage des geltenden Bebauungsplanes Nr. 8118-64 „Ahrstraße“, der den Bestand durch Baugrenzen und gestaffelte Höhenfestsetzungen eng festsetzt, nicht möglich.“ Hier als PDF.
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