Änderungsantrag der FDP zum Zielbeschluss

Seitens der FDP wurde als Ergänzung zum Zielbeschluss über die Entwicklung des Gebietes Kennedyallee 62-72
beantragt: „Bei der per Zielbeschluss (DS 1813205) unter Ziffer 2. Zugestimmten Änderung des Bebauungsplans
8118-64 aus dem Jahr 1966 genießen die darin eingeschlossenen Grundstücke entlang der Ahrstraße und entlang der Moselstraße
Bestandsschutz als reines Wohngebiet im Sinne von § 3 Baunutzungsverordnung.

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