Schreiben der Gerch-Group

Schreiben an uns von der GerchGroup:

Nach Auflage der Bundesarchitektenkammer (RPW 2013) befinden wir uns derzeit in einem
städtebaulichen und hochbaulichen Qualifizierungsverfahren, dass sich an die Richtlinien für
Planungswettbewerbe halten muss. Dies ist bis zur Preisgerichtssitzung, an der neben den
Preisrichtern (Auswahlgremium aus fachkundigen Architekten, Mitglieder des Städtebau- und
Gestaltungsbeirates der Stadt Bonn und dem Investor) auch die politischen Vertreter aller Fraktionen
sowie Vertreter der Wirtschaftsförderung Bonn teilnehmen, ein vertrauliches Verfahren. Anonymität
und absolute Gleichberechtigung der teilnehmenden Architekten muss bis dahin gewahrt werden.
Die Auslobung (d.h. Aufgabenstellung) ist den Teilnehmern des Verfahrens genauso wie den
politischen Gremien vorbehalten. Im Anschluss wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert
und die Arbeiten ausgestellt.

Die gesammelten Karten der Nachbarschaftsveranstaltung wurde den Architekten vollumfänglich zur
Verfügung gestellt.
Folgende zusammengefasste Ergebnisse wurden den teilnehmenden Architekten im Rahmen der
Auslobung bzw. des Kolloquiums mitgeteilt:

1) Städtebau & Nutzungen:

  • Die gewerbliche Nutzung wird sich auf das Thema Büronutzung beschränken. Die
    Positionierung selbiger soll sich zur Kennedyallee orientieren.
  • Im Gesamtzusammenhang ist eine verträgliche städtebauliche Dichte zu entwickeln.
  • Es werden keine Hochhäuser (Definition gemäß Landesbauordnung NRW) erstellt.
  • Es sollen sowohl Eigentums- als auch Mietwohnungen realisiert werden.
  • Die Festlegungen zum geförderten Wohnungsbau (40% der Wohnnutzungen) sind Vorgabe
    aus den Ratsbeschlüssen der Stadt Bonn vom 30.03.2017 und 10.07.2018, sowie dem Beschluss des
    Planungsausschuss vom 12.12.2018.

2) Umwelt:

  • Die vorhandenen Grünstreifen sollen in ihrer Lage erhalten bleiben.
  • Prägende Bäume sollen in den Städtebau integriert werden.
  • Alle Flachdächer werden begrünt.
  • Die Hauptwindrichtung (Süd-Ost) ist bei der Stellung der Gebäude zu beachten
  • Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I) durch das Büro RMP Stephan
    Lenzen Landschaftsarchitekten wurden potentielle Vorkommen planungsrelevanter Arten untersucht
    und mögliche Konflikte, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben des Abbruchs und des Neubaus
    auftreten können, geprüft. Nach fachlicher Einschätzung werden innerhalb des Geländes keine
    Lebensräume planungsrelevanter bzw. bestandsgefährdeter Arten erwartet.

3) Verkehr:

  • Notwendige Stellplätze sind von den Architekten gemäß Stellplatzschlüssel der Stadt Bonn in
    Tiefgaragen nachzuweisen. Für die KITA ist ein Konzept für den Hol- und Bringverkehr zu erarbeiten.
  • Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird ein Mobilitätskonzept erstellt.
  • Die Hauptzufahrt (Vorfahrt Büro, Lieferverkehre) wird über die Kennedyallee erfolgen.

Bitte leiten Sie die Informationen an die Mitglieder der Initiative weiter.