BSI-Hochhaus Klimagutachten: Weniger Durchlüftung – höhere Temperaturen

Die IG Flussviertel fordert immer wieder, dass alle neuen Baumaßnahmen im Wohngebiet („Rheinauengärten“, BSI, „JackieK“, Kennedyallee/Langer Grabenweg) hinsichtlich Verkehr und Klima zusammen betrachtet werden müssen, diesem verweigert sich die Verwaltung der Stadt Bonn hartnäckig und veröffentlicht wiederum nur eine Einzelbetrachtung zum BSI-Hochhaus. Wir veröffentlichen hier die uns im Auftrag von Bezirksbürgermeister Jansen zur Verfügung gestellte Zusammenfassung des Klimagutachtens zum BSI.

Bitte lesen Sie es kritisch und vergleichen Sie es mit den realen Bedingungen, die Sie auf Ihren Grundstücken beobachten.

Schicken sie uns doch Ihre Kommentare hierzu, damit wir die Realität dieser Angaben überprüfen können.

„Der Wind im Plangebiet weht vornehmlich aus südöstlichen Richtungen.

Zur Ermittlung der durch die geplante Bebauung verursachten windklimatischen Auswirkungen sowie der Auswirkungen auf die Belüftung und das thermisch-hygrische Milieu wurden ein Wind- und ein Klimagutachten erstellt. Das Windgutachten kommt zum Ergebnis, dass die mit der Umsetzung der Planung zu erwartenden Windänderungen für den Aufenthalt im Freien ungefährlich sind. Der Windfaktor liegt im gesamten Untersuchungsgebiet des Gutachtens auch zukünftig unter 1,0. Auch ist nicht mit Beeinträchtigungen des Windkomforts zu rechnen. Entsprechende Beeinträchtigungen treten regelmäßig erst ab Gebäudehöhen von mehr als 60 m über Grund auf, der geplante Hochpunkt ist mit einer Höhe von 40 m jedoch deutlich niedriger.

Aus der Bebauung der derzeitigen Freifläche resultiert bei allen untersuchten Anströmrichtungen eine Minderung des Durchlüftungspotentials im Lee der möglichen Bebauung. Die stärksten Minderungseffekte ergeben sich bei den am häufigsten auftretenden südöstlichen Windrichtungen. Hier ist bis zu einer Entfernung von ca. 340 m entlang der Ludwig-Erhard-Allee mit einer Abnahme des Durchlüftungspotentials zu rechnen. Dies könnte entlang der verkehrlich stark belasteten Straße zu einer höheren Schadstoffbelastung infolge einer verminderten Durchmischung der schadstoffangereicherten Luft führen. Für alle anderen untersuchten Anströmrichtungen ist der Einwirkbereich der geplanten Bebauung niedriger und liegt typischerweise zwischen 150 und 250 m.

Hinsichtlich der thermischen Belastung zeigen die Ergebnisse des Klimagutachtens, dass in der Zeit der größten Hitzebelastung innerhalb des Plangebietes östlich der geplanten Bebauung sowie auf der Rückseite des westlichen, südlich an das Plangebiet angrenzenden Bürogebäudes mit einer Reduzierung der Hitzebelastung zu rechnen ist. Dies ist auf die Verschattung durch die mögliche Bebauung bzw. die Zunahme der mittleren Windgeschwindigkeit infolge von Kanalisierungseffekten bei südöstlichen Anströmungen zurückzuführen. Planungsbedingte Verschlechterungen sind im Lee der geplanten Bebauung zu erwarten. Weiter ist bei südöstlichen Anströmungsrichtungen für den Bereich zwischen geplanter Bebauung und dem Bürogebäude Kennedyallee 105 – 107 mit einer deutlich höheren Hitzebelastung zu rechnen. Ursächlich hierfür sind die in diesem Bereich geringere Windgeschwindigkeit, die unverminderte solare Einstrahlung sowie die Wärmeabstrahlung der möglichen Bebauung und des gegenüberliegenden Bürogebäudes.

Zur typischen Einschlafzeit (22 Uhr) steigt die Lufttemperatur aufgrund der Wärmeabgabe der möglichen Bebauung im Lee des Gebäudes an. Die Temperaturerhöhung beträgt im Nahbereich der Fassaden maximal bis zu 0,4°C, Temperaturerhöhungen um 0,1°C sind etwa bis zu 150 m im Lee der möglichen Bebauung nachzuweisen. Während der kältesten Nachtstunde (4 Uhr) steigt die Lufttemperatur aufgrund der Wärmeabgabe des Gebäudes im Lee der möglichen Bebauung an. Die Temperaturerhöhung beträgt im Nahbereich der Fassaden bis maximal 0,5°C, Temperaturen um 0,2°C sind etwa bis in eine Entfernung von 200 m im Lee der geplanten Bebauung nachzuweisen. Bereiche mit einer Temperaturerhöhung von 0,1°C liegen außerhalb des Untersuchungsraumes für das Klimagutachten.

Hinsichtlich der Durchlüftungssituation beschränken sich signifikante Windgeschwindigkeitsänderungen sowohl in Bodennähe (2 m über Grund) als auch in Überdachniveau (10 m über Grund) weitgehend auf das Plangebiet.

Zur Verbesserung der Durchlüftungssituation bei Schwachwindsituationen setzt der Bebauungsplan eine 20 m breite Durchlüftungsachse fest, innerhalb derer lediglich eine 8 m hohe Bebauung (über der mit 61,5 m ü. NHN festgesetzten Geländeoberfläche) zulässig ist. Die Schneise nimmt die bestehende, in Südost-Nordwest-Richtung verlaufende Freiraumachse östlich des Postbank-Gebäudes auf und führt sie innerhalb des Plangebietes Richtung Norden zur Johanna-Kinkel-Straße weiter. Neben der Verbesserung der Durchlüftung trägt die Durchlüftungsachse zu einer Reduzierung der Hitzebelastung im Umfeld der möglichen Bebauung bei. Zur Flexibilisierung dieser Durchlüftungsachse setzt der Bebauungsplan einen mit Durchlüftungsachse bezeichneten, 40 m breiten Korridor fest, innerhalb dessen auf der gesamten Länge zwischen Kennedyallee und Ferdinand-Lassalle-Straße in einem mindestens 20 m breiten Bereich eine Gebäudehöhe von 69,5 m ü. NHN nicht überschritten werden darf.“