BSI – Erläuterung / Korrektur zu den Gebäudehöhen im Planentwurf

Laut textlicher Festsetzung im Entwurf des Bebauungsplans wird die Höhenlage des Grundstücks auf 61,5 m über NHN = Normalhöhennull festgelegt. Somit muss man die im Planentwurf stehenden Zahlen zu den Gebäudehöhen um diesen Wert verringern, dass heisst das Eckgebäude Ludwig-Erhard-/Kennedy-Allee wird somit 40 m hoch = 10 Stockwerke. Zu errichtende Antennenmasten soll aber auf lt. Entwurf absolut 25 m über dem 28 m (89,5 m NHN) hohen Mittelblock möglich sein.

Die Werte in diesem Artikel wurden entsprechend korrigiert.