GAZ: Stadt äußert sich zur Kennedyallee – Richtigstellung der IGF

Im Generalanzeiger vom 9. Januar gab es noch eine Antwort der Stadt:

Bebauungsplanverfahren soll normal ablaufen

Plittersdorf. Die Stadt Bonn hat betont, dass trotz der festgestellten Dringlichkeit beim Bauvorhaben an der Kennedyallee 62-72 alle Schritte des Bebauungsplanverfahrens unverändert bleiben. Auch „erforderliche Prüfungen/Auflagen“, so die Fachleute. Wie berichtet, soll bereits an diesem Donnerstag im Umweltausschuss die frühzeitige Bürgerbeteiligung empfohlen werden. Die Dringlichkeit, so teilte das Planungsamt mit, beziehe sich ausschließlich auf den Umweltausschuss: „Alle anderen Gremien werden fristgerecht erreicht.“
Die Interessengemeinschaft Flussviertel hatte sich darüber beklagt, dass das Projekt der Düsseldorfer Gerchgroup fast schon durchgepeitscht werde. Zudem störte sie sich daran, dass  von 141 satzungsgeschützten Bäumen 70 bis 80 gefällt werden müssten. Auf dem Areal, das die Postbank nutzt, sollen ab 2022 circa 380 Wohnungen sowie Büros und eine Kita entstehen.

Planungsamt: Dringlichkeit  nur beim Umweltausschuss

Den von einer Mitstreiterin der IG Flussviertel als „undemokratisch“ eingestuften Prozess sieht das Planungsamt als normal an. Das Plankonzept werde während der Bürgerbeteiligung für 14 Tage öffentlich ausgehängt. „Zusätzlich wird eine Bürgerbeteiligungsveranstaltung stattfinden“, heißt es. In diesem Zeitraum könne jeder Interessierte Anregungen zum Bauvorhaben einbringen. Ob und welche Anregungen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, entscheidet die Stadt. Auf Grundlage aller Ergebnisse entsteht der Bebauungsplanentwurf, der nach entsprechender Beschlussfassung durch die politischen Gremien ebenfalls für vier Wochen öffentlich ausgelegt werde. Erneut würden Anmerkungen entgegengenommen, der Plan gegebenenfalls angepasst und vom Rat verabschiedet.

Die IG Flussviertel hat auch Sorge, dass der Abriss des Gebäudes die Anwohner stark beeinträchtigen könne. Auflagen zur Anfahrbarkeit des Grundstückes würden in Abrissgenehmigungen nicht erteilt, so die Stadt. Mögliche Schäden an Nachbargebäuden würden ebenfalls nicht durch Auflagen thematisiert, da es sich um Privatrecht handele. Die Genehmigung könne von direkten Anliegern eingesehen werden, „Kontakte zu einzelnen Nachbarn bestehen bereits“. ⇥es


In seiner Ausgabe vom 10. Januar veröffentlichte der Generalanzeiger die folgende Richtigstellung unserer Nachbarin Frau Wege-Böddeker:

Anlieger kritisieren Sitzungstermine

Plittersdorf. In unserer Berichterstattung zum Neubauprojekt an der kennedyalle 62 bis 72 vom 8. Januar haben wir ein Zitat unkorrekt wiedergegeben. Eine Mitstreiterin der Interessengemeinschaft  Flussviertel hatte nicht den kurzen Zeitraum bis zur Offenlage des Bebauungsplans kritisiert, sonder die angesetzten Sitzungstermine für die Politiker: „Alle betroffenen Ausschussmitglieder – auch die Anwohner des Flussviertels – müssen sich unter diesem Zeitdruck vorbereiten beziehungsweise ihre Interessen einbringen“, so die Anwohnerin. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. ⇥es