Bundesregierung will Online-Beteiligung in der Bau- und Umweltplanung einführen

Die Corona-Kontaktbeschränkungen „erschweren“ viele Verfahren in der Bau- und Umweltplanung. Unterlagen können nicht mehr in den Rathäusern eingesehen werden, Anhörungen in großer Runde nicht stattfinden. Daher sollen nun Erörterungen und Antragskonferenzen online stattfinden. Das Kabinett hat dazu heute eine entsprechende Sonderregelung auf den Weg gebracht.

Den Entwurf für das Planungssicherstellungsgesetz haben das Bundesinnen- und das Bundesumweltministerium als sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vorgelegt. Diese bringen den Gesetzentwurf umgehend nach dem Kabinettsbeschluss in den Bundestag ein, um ihn dort schnellstmöglich zu beraten.

Näheres erfahren Sie hier. Wir werden weiter darüber berichten, was dies in den nächsten Wochen und Monaten für die Bebauung des Postbank-Geländes bedeutet.