CDU – Grüne – SPD verhindern Bürgerversammlung zur Postbank
Leider hat sich die Befürchtung unseres letzten Beitrages nun in Gewissheit verwandelt: Auf der Sitzung der Bezirksvertretung am 6. Mai wurde mit den Stimmen von CDU – Grünen – SPD trotz des vehementen Einsatzes von Bürger Bund Bonn, FDP und den Linken beschlossen, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung nun in „neuer elektronischer Form“ erfolgen soll, d. h. die vorgesehene Bürgerversammlung zum Neubau auf dem Postbank-Gelände entfällt.
Was insbesondere verwundert: Alle Bundesländer mit Vorreiter NRW lockern die Corona-Beschränkungen. Die Mehrheit der Godesberger Politikerinnen und Politiker begründen aber mit Corona diesen „Dringlichkeitsbeschluss“. Mit dieser Eile wird dem Investor (der Gerch Group) und der Stadtverwaltung eigentlich nur signalisiert, dass man voll und ganz den vorgelegten Plänen zustimmt. Von den zu findenden Kompromissen, von denen die Politik bisher gegenüber uns Bürgerinnen und Bürgern immer gesprochen hat, ist nichts greifbar und wir sind bisher nur vertröstet worden. Nun entfällt auch noch die Bürgerversammlung.
Die Anwohner des Flussviertels würden es begrüßen, wenn Bürger Bund Bonn, FDP und die Linken das ganze Verfahren und diesen Beschluss bei der Kommunalaufsicht rügen.
Wie geht es nun weiter: Öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vom 28. Mai bis 12. Juni 2020
Der Planentwurf wird einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ergänzender Themenplakate an öffentlich zugänglichen Freibereichen vor der Stadthalle Bad Godesberg (Parkeingang), Koblenzer Straße 80 sowie nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Stadthaus Bonn auf Etage 2 vor dem Ratssaal öffentlich ausgelegt und kann in einem Zeitraum von zwei Wochen vom 28. Mai bis einschließlich 12. Juni 2020, Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr eingesehen werden.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung im Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Gelegenheit zu der Planung Stellung zu nehmen.