Tiefgarage ohne Einfluss auf Bodenversiegelung?

Bei der aktuellen Präsentation des Investors gegenüber der Stadt mit Stand vom 19.04.2021 wurde u. a. das Ausmaß der geplanten Tiefgarage gezeigt (hier als PDF), welche vollflächig unter den Bauten liegen soll (mit Ausnahme von 4 kleinen Pflanztrögen). Es verwundert, dass zur gleichen Präsentation eine veraltete Darstellung vom 29.01.2020 gehört, die eine Flächenbilanz bezüglich der Versiegelung darstellen soll. Wir haben beide Datei einmal übereinander gelegt.

Das stimmt doch so nicht: Unter den grünen Flächen zwischen den Gebäuden liegt die Tiefgarage. U. a. der Deutsche Wetterdienst weist darauf hin: „… nicht immer ist Versiegelung sichtbar – eine wichtige Rolle spielen auch unterirdische Bauten wie Keller, Tiefgaragen, Rohre oder Leitungen.

Es sollte weiterhin das Ziel sein, die Bodenversiegelung gegenüber dem bisherigen Gebäude nicht zu erhöhen. Dazu könnten eine geringere Bebauung mit größerem Abstand der Gebäude zur Ahrstaße und vollständiger Erhalt der Grünstreifen führen.

(Hinweis: Kleine Abweichung ergeben sich aus den Planungsänderungen für die Gebäudestandorte.)