Bebauungsplan 6918-1 zum BSI jetzt in Kraft

Wie wir zuletzt berichteten, wurden bis auf die anstehenden Verkehrsproblem die Einwendungen der mehr als 50 Bürgerinnen und Bürger mit der gleichen Formulierung zurückgewiesen.

In der Ratssitzung am 6. Februar 2020 wurden die Eingaben der Bürger weder einzeln aufgerufen noch einzeln beraten – dem Bebauungsplan wurde in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zugestimmt gegen die 5 Stimmen der Linken, 3 Stimmen des Bürgerbundes sowie einer Stimme der Sozialliberalen.

Im Amtsblatt vom 19. Februar 2020 wurde der Bebauungsplan bekanntgemacht und tritt damit in Kraft.

Ist nun der Bebauungsplan rechtmäßig zustande gekommen? Es bleibt wohl nur das Defizit in der Abwägung der vorgebrachten Einwendungen oder andere Verfahrensfehler, die zum Fall dieser Satzung führen könnten. D.h. nachdem der Bebauungsplan durch qualifizierte Bekanntmachung rechtsgültig geworden ist, ergibt sich für die Bürgerinnen und Bürger nur noch die Möglichkeit der Normenkontrollklage vor dem OVG NRW.

Welch eine Arroganz der Macht der ganz großen Koalition aus CDU, SPD, FDP und auch der Grünen. Und zum ersten Mal wurde nun in der Begründung der „Rahmenplan Bundesviertel“ mit dem 40 m  Hochhaus in einen geltenden Bebauungsplan geschrieben.  Da soll noch einer der Politiker uns sagen, der Rahmenplan hat erstmal keine konkreten Auswirkungen.